Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wassermühle Förstgen – Mühlenherberge
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung der Mühlenherberge der Wassermühle Förstgen sowie für alle damit verbundenen Leistungen. Mit der Buchung erkennt der Gast diese Bedingungen an.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung der Naturschutzstation "Östliche Oberlausitz" e.V. zustande. Die buchende Person haftet für alle Verpflichtungen der mitreisenden Gäste.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer oder Ausstattungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Der Restbetrag ist spätestens bei Anreise zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
§ 5 An- und Abreise
Check-in: ab 14:00 Uhr
Check-out: bis 10:00 Uhr
Abweichungen sind nach vorheriger Absprache möglich.
§ 6 Stornierung
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
29–14 Tage: 30 % des Gesamtpreises
13–7 Tage: 60 %
ab 6 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 90 %
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Die Wassermühle Förstgen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt vorliegt, die Unterkunft unbenutzbar wird, falsche Angaben gemacht wurden, der Gast den Hausfrieden erheblich stört.
Bereits gezahlte Beträge werden in diesen Fällen erstattet.
§ 8 Nutzung der Mühlenherberge
Die Unterkunft darf ausschließlich von den angemeldeten Gästen genutzt werden. Besucher sind dem Vermieter anzuzeigen. Eine Untervermietung ist unzulässig.
§ 9 Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
Es gelten insbesondere folgende Regeln:
Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr.
Die Unterkunft ist sauber und pfleglich zu behandeln.
Geschirr, Möbel und Inventar sind sorgfältig zu nutzen.
Vor Abreise sind persönliche Gegenstände zu entfernen.
Müll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Offenes Feuer ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt.
Grillen ist nur an den ausgewiesenen Plätzen gestattet.
Das Betreten technischer Anlagen der historischen Wassermühle ist untersagt.
Eltern haften für ihre Kinder.
§ 10 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind ausschließlich gesetzlich anerkannte Assistenzhunde.
§ 11 Rauchverbot
In sämtlichen Innenräumen der Mühlenherberge besteht Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
§ 12 WLAN
Soweit WLAN kostenlos bereitgestellt wird, besteht kein Anspruch auf eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit. Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung ist untersagt.
§ 13 Haftung
Der Gast haftet für sämtliche von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden. Die Haftung der Wassermühle Förstgen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände wird nur im gesetzlichen Umfang gehaftet.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.